Der Pecorino Romano erhielt als erster italienischer Käse die nationale und internationale Anerkennung als geschützte Ursprungsbezeichnung. Auf internationaler Ebene wurde er 1951 mit der Unterzeichnung der Konvention von Stresa und 1955 kraft des nachfolgenden Präsidialerlasses als geschützte Ursprungsbezeichnung in Anhang A der Bezeichnungen mit geografischer Angabe aufgenommen; seit 1996 ist er in der Liste der Lebensmittelerzeugnisse mit geschütztem Ursprung aufgeführt.
Der Schutzverband Pecorino Romano wurde 1979 auf Initiative einer Gruppe von Fachleuten aus den Regionen Latium und Sardinien gegründet und erhielt 1981 vom Landwirtschaftsministerium den Auftrag, die Herstellung und den Handel des Pecorino Romano zu überwachen.
Am 28. April 2002 wurde der Schutzverband vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft außerdem mit dem Schutz der g.U. (DOP) beauftragt. Zu den Zielen des Schutzverbandes zählen der Schutz und die Überwachung der Produktion und der Vermarktung von Pecorino Romano, der Schutz der Bezeichnung in Italien und im Ausland, die Konsumsteigerung und die qualitative Verbesserung des Erzeugnisses sowie alle Initiativen, die der Verbreitung der Kenntnisse über das Produkt auf allen Märkten dienen, auch in Zusammenarbeit mit regionalen, nationalen und EU-Organen und -Institutionen.
Eine vom Landwirtschaftsministerium anerkannte, autorisierte Drittbehörde kontrolliert die gesamte Produktionskette des Pecorino Romano DOP und nimmt am Ende des Produktionsprozesses die Zertifizierung gemäß dem Produktionsdisziplinar vor.
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